AGB

Teilnahmebedingungen

Bei Anmietung unserer Produkte dürfen nur die dafür vorgesehen Teilnehmer des Auftragnehmers spielen. Des Weiteren ist die Weitervermietung der Bälle ebenfalls untersagt.

Für selbstverschuldete Unfälle oder Unfälle eines Mitspielers die durch Missachtung der AGB oder der Einweisung geschehen, wird keine Haftung übernommen. Dasselbe gilt durch Schäden die durch Dritte verursacht werden. Jeder Teilnehmer bzw. Spieler, der mit unseren Produkten spielt, handelt auf eigene Gefahr.
Wir bauen die Produkte bei Anlieferung persönlich auf und ab und geben ihnen zusätzlich noch eine Einweisung.
Entstehen aufgrund von grob fahrlässiger Handlung oder Falschnutzung (Nichtberücksichtigung der Teilnahmebedingungen) Schäden an den Modulen, sehen wir uns gezwungen, Ihnen die Kosten für Reparaturen bzw. Neuanschaffungen in Rechnung zu stellen.
Sollten die Produkte in einem ordnungsgemäßen Zustand zurückgegeben werden, erhalten sie selbstverständlich Ihre Kaution zurück.

Mit Ihrer Buchung erklären Sie, dass Sie alle Bälle ordnungsgemäß und ohne Beschädigungen erhalten haben und unsere Teilnahmebedingungen akzeptieren. Die Teilnahmebedingungen sind vom Mieter zu lesen und zu akzeptieren.

 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil eines jeden Vertrages, der zwischen der WOKO GmbH, (nachfolgend als Vermieter beschrieben) – und einem Kunden (nachfolgend als Mieter beschrieben) abgeschlossen wird.

Aufträge können mündlich, per Email oder Post vereinbart werden. Die Vertragszusendung per Email oder Post durch den Vermieter ist ausschließlich die schriftliche Fixierung des vereinbarten Vertrages und beinhaltet die bis dahin gemachten Vereinbarungen. Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich zu diesen Bedingungen, die von allen Parteien, auch für zukünftige Geschäftsbeziehungen als verbindlich anerkannt werden.

Der Mieter bestätigt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung jedoch spätestens mit Bezahlung der Rechnung dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und erkennt diese damit voll an. Abweichende Bedingungen oder Änderungen durch Vorgaben oder Auftragsbestätigungen des Mieters sind ausgeschlossen, auch wenn der Vermieter ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen wurden nicht getroffen.

2. Der Mieter versichert, dass er geschäftsfähig und berechtigt ist, diesen Vertrag zu unterzeichnen.

3. Widerrufsbelehrung



(1)

Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief oder E-Mail) widerrufen. Kurzfristige Verträge die bis 3 Tage vor dem Veranstaltungsdatum abgeschlossen wurden, können nicht mehr storniert werden. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Art. 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:


WOKO GmbH 

Geschäftsführer: Benjamin Kobalz

Zschortauer Straße 60
04129 Leipzig

(2)

Widerrufsfolgen: Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen, Gebrauchsvorteile) herauszugeben. Haben Sie einen Gutschein vor Ablauf der Widerrufsfrist bereits ganz oder teilweise eingelöst, sind Sie zum Wertersatz verpflichtet. Die Pflicht zum Wertersatz können Sie vermeiden, indem Sie den Gutschein erst einlösen, wenn Sie sich entschlossen haben, von Ihrem Widerrufsrecht keinen Gebrauch zu machen.




(3)Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung. Ende der Widerrufsbelehrung




(4) Ausschluss des Widerrufsrechts: Es besteht kein Widerrufsrecht, wenn die Dienstleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen ist.



4. Dem Mieter sind Art, Aussehen und Betrieb des Mietgegenstandes bekannt. Technische Veränderungen am Mietgegenstand bleiben dem Vermieter vorbehalten. Auf den Vorbehalt, im Falle der Nichtverfügbarkeit einer Ware oder Dienstleistung eine in Preis und Qualität gleichwertige Leistung zu erbringen oder ganz von der Leistungserbringung abzusehen, weisen wir hin.

5. Aktions- und Spielgeräte dürfen nur von körperlich gesunden Personen benutzt werden. Den Anweisungen des Personals des Vermieters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen und Ausschreitungen ist das Personal des Vermieters berechtigt die Veranstaltung abzubrechen.
Unser Personal sorgt immer für eine Einwwisung, welcher dann auch Folge zu leisten ist.

6. Wir setzen ein hohes Maß an Umsicht und Eigenverantwortlichkeit bei jedem Spieler voraus. Die Benutzung unserer Funsport-Module erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr, eigenes Risiko und eigene Verantwortung.
Sofern dessen ungeachtet eine Haftung bestehen sollte, wird für andere Schäden als solchen aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, von der WOKO GmbH, ihren Organen, gesetzlichen Vertretern, Erfüllungsgehilfen und sonstigen Hilfspersonen nicht gehaftet, es sei denn, dass der Schaden durch deren vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht worden ist.

7. Die unsachgemäße Nutzung unserer Funsport-Module, sowie die Nutzung entgegen der Bestimmungen dieser Benutzungsordnung werden mit einer erhöhten Nutzungsgebühr in Höhe von € 400,- geahndet. Mit dieser Pauschale ist die Geltendmachung von etwaigen weitergehenden Schäden, insbesondere auch von Schäden Dritter, nicht ausgeschlossen.

8. Jeder Teilnehmer muss kranken- und haftpflichtversichert sein, Kinder und Jugendliche über ihre Erziehungsberechtigten.

9. Der Mieter übernimmt am Ort der Veranstaltung die Haftung für die kompletten angemieteten Funsport-Module in Bezug auf Feuer-, Wasserschäden, Vandalismus, mutwillige Beschädigung und Diebstahl.

10. Bei Außenveranstaltungen trägt der Mieter das Wetterrisiko. Schlechtes Wetter ist kein Stornogrund. 
Verantwortliches Handeln und Haftung liegen beim Veranstalter. Stornierung, sowie Preisnachlass aufgrund von wetterbedingten Einschränkungen bei Open Air Events sind ausgeschlossen. Wir empfehlen bei fraglichen Wetterbedingungen eine Überdachung oder die Verlegung in eine Halle (bitte im Vorfeld bei der Planung berücksichtigen). Alternativ kann die Veranstaltung unter Umständen auf einen anderen Tag verlegt werden (sollten die Module an einem anderen Tag unsererseits zur Verfügung stehen).

11. Im Fall einer eigenen Location garantiert der Mieter eine kostenfreie Abstellfläche für die Transportfahrzeuge. Falls erforderlich, stellt der Mieter für die Transportfahrzeuge Einfahrt und Parkscheine zur Verfügung. Diese werden rechtzeitig an den Vermieter geschickt. Das Veranstaltungsgelände muss vor und nach der vereinbarten Aktionszeit für die Transportfahrzeuge zum Auf- und Abbau frei zugänglich sein. Mehraufwand oder Wartezeit werden
dem Mieter in Rechnung gestellt.

12. Für eventuelle Genehmigungen von Behörden, GEMA etc., sorgt der Mieter.

13. Der Mieter verpflichtet sich Stillschweigen gegenüber Dritten bezüglich der gesamten Vereinbarung zu bewahren.

14. Die Angebote vom Vermieter sind, sofern nichts anderes vereinbart, stets freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Preisänderungen bleiben vorbehalten. Erfüllt der Vermieter ein verbindliches erklärtes Angebot nicht, ist er gegenüber dem Mieter nur zum Schadensersatz in maximaler Höhe einer eventuell bereits für diesen Vertrag geleisteten Vorauszahlung des Mieters verpflichtet. Weitere Schadensersatzforderungen (z.B. Geschäftsschädigung, Verdienstausfall, etc.) des Mieters oder Dritte sind grundsätzlich ausgeschlossen.

15. Bei Annahme des Angebotes bzw. Erhalt der Rechnung ist die Zahlung des Gesamtpreises innerhalb von 10 Tagen per Überweisung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen verkürzen wir das Zahlungsziel so, dass der Gesamtbetrag bis spätestens einen Tag vor dem Veranstaltungstag beglichen sein muss. Dieses Zahlungsziel teilt die WOKO GmbH per Mail oder mündlich dem Mieter mit. Nebenabsprachen sind schriftlich zu fixieren.

16. Der Mieter kann den Mietvertrag nach Reservierung und vor Beginn des Mietzeitpunkts kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. In diesem Fall ist der Mieter verpflichtet, je nach Zeitpunkt der Kündigung folgende Stornogebühr zu zahlen:

25% des Nettomietpreises zzgl. Mehrwertsteuer, wenn die Kündigung nach der Widerrufsfrist erfolgt, bis 14 Tage vor dem Mietbeginn/ Veranstaltungstag.
50% des Nettomietpreises zzgl. MwSt., wenn die Kündigung zwischen dem 14. Tag und 48 Stunden vor Mietbeginn/ Veranstaltungstag erfolgt.
100% des Nettomietpreises zzgl. MwSt., wenn die Kündigung weniger als 48 Stunden vor Mietbeginn/ Veranstaltungstag erfolgt.

17. Sollten einzelne Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Rechtsgültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

18. Es gilt ausschließlich das deutsche Recht. Gerichtsstand für alle Parteien ist Leipzig.